Im vorliegenden Fall wurde in der Publikation zwar nicht erwähnt, dass für das Bauen im Grundwasser eine Ausnahme erforderlich ist. Das Bauen im Grundwasser und die temporäre Grundwasserabsenkung wurden aber in der Umschreibung des Bauvorhabens genannt.28 Insoweit ist fraglich, ob ein Publikationsfehler vorliegt. Dies braucht nicht abschliessend geklärt zu werden. Die Publikation dient unter anderem dazu, (potenziell) einsprachewillige Personen auf kritische Punkte des Vorhabens soweit aufmerksam zu machen, dass sie sich anhand der Akten eine eigene Meinung bilden können.29