Demnach müssen sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser von einer hydrologisch kompetenten Fachperson begleitet und überwacht werden. Zudem dürfen durch die im Grundwasser verbleibenden Bauteile weder ein Aufstau noch wesentliche Veränderungen der natürlichen Strömungsverhältnisse entstehen. Dazu sind wenn nötig geeignete Massnahmen vorzusehen.