Bodenplatte der Einstellhalle und der Pumpschacht unterhalb des höchstmöglichen Grundwasserspiegels liegen. Diese Konstellation entspricht dem Fallbeispiel 2 des Merkblatts "Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" des AWA. Gemäss einem Hinweis zu diesem Fallbeispiel 2 sind zur Gewährleistung der Grundwasserzirkulation beim höchstmöglichen Grundwasserspiegel geeignete Massnahmen vorzusehen. Solche Massnahmen sind zwar im Amtsbericht des AWA vom 8. September 2015 und damit auch im angefochtenen Gesamtentscheid nicht explizit vorgesehen.