Das AWA als kantonale Fachbehörde sah keinen Anlass, diese Untersuchung in Zweifel zu ziehen und es hat seinen Amtsbericht darauf abgestützt. Auch die Beschwerdeführenden vermögen nicht überzeugend darzulegen, weshalb auf diese Untersuchungsergebnisse nicht hätte abgestellt werden dürfe. Dass sie dieses Fachgutachten pauschal anzweifeln, ist unerheblich. Weitere geotechnische und hydrologische Abklärungen sind unter den gegebenen Umständen nicht nötig. d) Auf dem Plan "Querschnitt" vom 7. August 2015 in der Beilage zum Formular "Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" ist erkennbar, dass die