So kann aus dem Umstand, dass das Schlossgut angeblich nicht unterkellert ist, in Bezug auf das Bauvorhaben nichts abgeleitet werden, auch nicht hinsichtlich der Grösse der geplanten Einstellhalle. Weiter kann aus den angeblich starken Schwankungen des Grundwasserpegels nicht geschlossen werden, dass der Grundwasserstrom nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann. Die Grundwassersituation wurde nicht nur abgeschätzt, sondern von einem Ingenieurbüro untersucht. Das AWA als kantonale Fachbehörde sah keinen Anlass, diese Untersuchung in Zweifel zu ziehen und es hat seinen Amtsbericht darauf abgestützt.