Dementsprechend hat das AWA mit Amtsbericht vom 8. September 2015 im Rahmen der Gewässerschutzbewilligung eine Ausnahme für das Bauen unter dem mittleren Grundwasserspiegel erteilt. Gleichzeitig hat das AWA die Gewässerschutzbewilligung für das Freilegen des Grundwassers und für eine temporäre Grundwasserabsenkung erteilt. Die Beschwerdegegner haben in ihrem Baugesuch ein entsprechendes Gesuch gestellt. Zwar gehen sie nicht davon aus, dass der Grundwasserspiegel für das Bauvorhaben tatsächlich abgesenkt werden muss. Da dies aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, wurde vorsorglich ein solches Gesuch eingereicht.