und Grundwasserabsenkungen" ist erkennbar, dass sich lediglich der Boden des Pumpenschachts unterhalb dieses mittleren Grundwasserspiegels befinden wird. Auf diesem Plan findet sich auch der Nachweis, dass die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um weniger als 10 Prozent vermindert wird: Die Durchflusskapazität wird um höchstens 0.9 Prozent vermindert.26 Die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme ist somit erfüllt. Dementsprechend hat das AWA mit Amtsbericht vom 8. September 2015 im Rahmen der Gewässerschutzbewilligung eine Ausnahme für das Bauen unter dem mittleren Grundwasserspiegel erteilt.