Es seien keine Massnahmen zur Gewährung der Grundwasserzirkulation geplant und auch in der Baubewilligung finde sich keine entsprechende Auflage. Die Grundwassersituation deute auf inhomogene Bodenverhältnisse und damit einen schwierigen Baugrund hin. Der Grundwasserstrom und die Qualität des Baugrunds seien zu wenig abgeklärt worden, das vorhandene Fachgutachten wird von den Beschwerdeführenden angezweifelt.