In der näheren Umgebung der Bauparzellen hat es zudem bereits verschiedene Baustile und insbesondere auch mehrere Flachdachgebäude, so dass das projektierte Gebäude in diesem Quartier weder als stilfremd bezeichnet werden kann noch mit seinem Charakter nicht in die Umgebung passt. Demzufolge wird das Quartier und sein Gesamtbild durch das Bauvorhaben weder zerstört noch wird seine Zerstörung eingeleitet. Das Bauvorhaben ist mit Blick auf den Ortsbildschutz bewilligungsfähig.