Ebenso wenig kann gesagt werden, es sei lediglich das kleinste Übel unter den vorhandenen Varianten gewählt worden. Der Fachausschuss 18 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 15 mit Hinweisen RA Nr. 110/2015/171 12 hat dem Bauvorhaben vielmehr zugestimmt, nachdem es entsprechend seiner Rückmeldungen mehrmals angepasst und überarbeitet wurde.