In der Folge versuchten die Beschwerdegegner im Rahmen einer Bauvoranfrage in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss ein bewilligungsfähiges Projekt zu entwickeln. Zunächst wurden dem Fachausschuss von den Beschwerdegegnern drei Varianten zur Beurteilung unterbreitet. Währen die Variante 1 mehr oder weniger dem zurückgezogenen Projekt entsprach und lediglich im Grundriss verkleinert wurde, sahen die Varianten 2 und 3 eine Aufgliederung des Gebäudevolumens in mehrere Teile vor. Da die beiden Varianten 2 und 3 gemäss Fachausschuss nicht die erhoffte Wirkung erzielten, favorisierte er die Variante 1. Mit einer Reduktion der Seitenlängen um je rund 50 cm gegenüber dem