d) Der Gemeinderat ernennt einen Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung, der die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörde in Baugestaltungsfragen berät. Bauvoranfragen und Baugesuche werden in der Regel dem Fachausschuss zur Beurteilung vorgelegt, wenn sie für das Strassen-, Orts und Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle baugestalterische Fragen aufwerfen (Art. 10 Abs. 1 und 4 GBR).