13e BauV als anderes Inventar. Als solches gilt es für die Behörden von Kanton und Gemeinden auch im Baubewilligungsverfahren zumindest als Empfehlung und es ist bei der Anwendung der kantonalen und kommunalen Ästhetikbestimmungen zu berücksichtigen.14 Thun ist im ISOS als Stadt mit besonderen Lagequalitäten, besonderen räumlichen Qualitäten und besonderen architekturhistorischen Qualitäten als Ortsbild von nationaler 10 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 13 11 Baureglement der Stadt Thun vom 2. Juni 2002 12 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)