Zudem bemängeln die Beschwerdeführenden, die städtischen Behörden seien in die Planung des (zweiten) Bauvorhabens miteinbezogen gewesen. Wie sich den Protokollauszügen 01/15 vom 27. Januar 2015 und 03/15 vom 24. März 2015 entnehmen lässt, wurde das Bauvorhaben insbesondere dem Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung (FBA) tatsächlich bereits vor Einreichung des Baugesuchs im August 2015 unterbreitet. Dies im Rahmen einer Voranfrage. Solche Voranfragen sind in der Praxis jedoch gebräuchlich und nicht zu beanstanden. Sie können insbesondere dazu dienen, ein bewilligungsfähiges Projekt zu entwickeln.