Mit Gesamtentscheid vom 19. Januar 2015 erteilte die Stadt Thun die Baubewilligung für den Abbruch des Gebäudes I.________ strasse 16. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 je eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die BVE wies beide Beschwerden mit Entscheid RA Nr. 110/2015/13 vom 28. Mai 2015 ab und bestätigte die Abbruchbewilligung der Stadt Thun vom 19. Januar 2015.