1. Die Beschwerdegegner reichten am 12. Mai 2014 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Abbruch des Gebäudes I.________strasse 16 und den Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Einstellhalle auf den Parzellen Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nrn. J.________ und K.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2 und im Gewässerschutzbereich Au. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 und 2 Einsprache. Mit Schreiben vom 27. November 2014 zogen die Beschwerdegegner das Neubauprojekt bis auf das Abbruchgesuch zurück. Mit Gesamtentscheid vom 19. Januar 2015 erteilte die Stadt Thun die Baubewilligung für den Abbruch des Gebäudes I._____