b) Die Baukommission hat das Bauvorhaben in ihrer ersten Sitzung mit Stichentscheid des Präsidenten zwar als bewilligungsfähig erachtet. Nach der negativen Stellungnahme 10 Projektpläne Fassade Ost, Fassade Süd, Grundriss, alle 1:50, rev. 11.08.2015, auf A4 verkleinert, Vorakten pag. 39, 40, 42 11 Baureglement der Einwohnergemeinde Boltigen vom 13. Januar 2011, mit Änderungen, gültig ab 20. Februar 2015 RA Nr. 110/2015/169 6