Bauentscheide und Entscheide des AGR über Ausnahmegesuche nach Art. 24 ff. RPG können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden (Art. 40 und Art. 84 Abs. 4 BauG3). Die BVE ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. Der Beschwerdeführer, dessen Baugesuch abgewiesen wurde, ist durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 40 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 65 Abs. 1 VRPG4). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Zulässige Erweiterungen nach RPG