1. Der Beschwerdeführer beabsichtigt, ein "Gewächshaus" seitlich an sein Wohnhaus anzubauen. Das Bauvorhaben soll auf dem Dach der angebauten Garage erstellt werden und ragt über die Hauptfassade (Ostfassade) des Wohngebäudes hinaus. Die Parzelle Boltigen Grundbuchblatt Nr. C.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Am 30. Juni 2014 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Boltigen ein entsprechendes Baugesuch ein. Gleichzeitig beantragte der Beschwerdeführer eine Ausnahme für das Unterschreiten der reglementarischen Dachneigung und eine Ausnahme nach Art.