Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'790.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. RA Nr. 110/2015/168 16 3. Die Gemeinde Grindelwald hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'512.– zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, eingeschrieben - Procap, Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern, Cäcilienstrasse 21, 3007 Bern, zur Kenntnis