1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Grindelwald vom 18. November 2015 wird aufgehoben. Das Baugesuch vom 23. Juli 2015 mit Plänen vom 23. und 24. Juli 2015, von der BVE gestempelt am 31. Mai 2016, wird bewilligt unter der Auflage, dass ein rollstuhlgerechter Zugang dauerhaft gewährleistet wird. Der rollstuhlgerechte Zugang kann durch Einbau eines Treppenlifts und Verwendung einer mobilen Rampe oder, alternativ dazu, durch ständiges Bereithalten und Verwenden eines