Darin seien besondere Umstände zu erblicken. Die Parteikosten seien wettzuschlagen oder der Procap aufzuerlegen. Die Procap ist nicht als Partei am Beschwerdeverfahren beteiligt. Sie kann daher nicht kostenpflichtig werden.26 Die Gemeinde hätte auch aus Anlass des Fachberichts der Procap vom 24. September 2015 die Erteilung der Baubewilligung unter Auflagen betreffend hindernisfreiem Bauen in Betracht ziehen sollen, da sich in solchen Fällen ein Bauabschlag als unverhältnismässig erweisen kann.27 Insbesondere ist aber zu berücksichtigen, dass die Gemeinde im Baubewilligungsverfahren das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat, indem sie ihr den Fachbericht der Procap vom