b) Nach dem angefochtenen Entscheid, Ziff. 1.7, wurde im Baubewilligungsverfahren ein Amtsbericht der Gebäudeversicherung zur Einhaltung der massgebenden Brandschutzvorschriften eingeholt. Die Gemeinde hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, dass dieser Bericht nicht existiere. Aufgrund der Erteilung des Bauabschlags aus anderen Gründen habe sich eine Prüfung der Brandschutzvorschriften erübrigt. c) Im Beschwerdeverfahren wurde ein Fachbericht zum Brandschutz eingeholt. Nach diesem ergeben sich aus der Umnutzung keine weiteren Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes.