a) In ihrem Entscheid vom 12. Februar 2015 hat die BVE festgehalten, bei einer Umnutzung als Arztpraxis sei ein regelmässiger Publikumsverkehr mit Gewissheit zu erwarten. Es müsse daher im Baubewilligungsverfahren geprüft werden, ob die brandschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen an die Fluchtwege, erfüllt seien.