Gemäss dem Mietvertrag der Beschwerdeführerin mit der in der Praxis tätigen Ärztin22 verfügt diese über drei Parkplätze. Diese befinden sich längs hintereinander angeordnet zwischen dem Gebäude und dem Trottoir.23 Gemäss der VSS-Norm 640 291a "Parkieren" vom 1. Februar 2006, Ziff. 13, zeichnen sich Parkfelder für Behinderte durch eine grössere Breite von Senkrecht- und Schrägparkfeldern aus. Für Längsparkfelder gibt die Norm keine besonderen Abmessungen vor. Nach Art. 87 Abs. 4 BauV24 müssen behindertengerechte 21 Vorakten, Register 4 22 Mietvertrag vom 31. Mai 2013; Vorakten, Register 6 23 Vorakten, Register 6, Beilage zum Schreiben der Gemeinde an die Mieterin vom 28. August 2013