Vorliegend ist dieser Sachzusammenhang gegeben. In Frage steht eine bewilligungspflichtige Umnutzung von Gewerberäumen in eine Arztpraxis. Bei einer Nutzung als Arztpraxis ist mit besonders vielen behinderten oder gebrechlichen Besuchern zu rechnen. Bei dieser Art der Umnutzung drängt sich eine Anpassung an die Vorgaben für ein hindernisfreies Bauen förmlich auf. Es ist daher zu prüfen, welche konkreten Vorkehren das Behindertengleichstellungsrecht vorliegend verlangt.