a) Die Beschwerdeführerin rügt, dass ihr der Fachbericht der Procap vom 24. September 2015, auf den die Gemeinde ihren Entscheid stützt, im vorinstanzlichen Verfahren nicht eröffnet worden sei. Sie habe vom Vorliegen dieses Berichts erst aus dem angefochtenen Entscheid erfahren. Dadurch sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden.