7. Mit Schreiben vom 12. April 2016 teilte die Beschwerdeführerin mit, die in der Arztpraxis tätige Ärztin habe ein Treppensteiggerät (treppensteigender Rollstuhl) angeschafft. Mit diesem könnten Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen mit Unterstützung des instruierten Praxispersonals die Treppenstufen zur Praxis überwinden. Das Rechtsamt holte dazu einen Zusatzbericht der Procap ein. Nach diesem kann der Einsatz eines treppensteigenden Rollstuhls unter den gegebenen Umständen ausnahmsweise toleriert und auf die Auflage eines stufenfreien Zugangs bzw. einer Lösung mit Treppenlift verzichtet werden.