Die Gemeinde hielt mit Stellungnahme vom 21. März 2016 am angefochtenen Entscheid fest. Sie teilte zudem mit, dass im Baubewilligungsverfahren kein Brandschutzbericht eingeholt worden sei. Das Rechtsamt holte in der Folge einen Brandschutzbericht ein. Nach diesem ergeben sich aus der Nutzungsänderung keine zusätzlichen Anforderungen.