Grindelwald beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. 6. Mit Eingabe vom 15. Februar 2015 reichte die Beschwerdeführerin unter Festhalten an ihren Rechtsbegehren einen Zusatzbericht der Procap2 vom 21. Januar 2016 zu den Akten. Nach diesem könnte der rollstuhlgerechte Zugang mittels Einbau eines Treppenlifts und Einsatz einer mobilen Rampe gewährleistet werden. Auf eine rollstuhlgerechte Toilette könne unter Verhältnismässigkeitsgesichtspunkten verzichtet werden. Die Gemeinde hielt mit Stellungnahme vom 21. März 2016 am angefochtenen Entscheid fest.