4. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 17. Dezember 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheides vom 18. November 2015 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventuell sei die Baubewilligung unter Auflagen bezüglich behindertengerechten Bauens zu erteilen. 5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Einsprecher verzichtete mit Schreiben vom 27. Dezember 2015 auf eine Beteiligung am Verfahren. Die Gemeinde 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und