Mit Entscheid vom 18. November 2015 erteilte die Gemeinde Grindelwald den Bauabschlag. Sie verbot per 30. November 2016 die Benützung sämtlicher Räume als Arztpraxis oder andere nach den Bestimmungen über die Gleichstellung behinderter Personen relevanten Nutzungen. Sie ordnete an, dass das Zweckentfremdungsverbot nach Eintreten der Rechtskraft im Grundbuch anzumerken sei. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Auf die Einsprache trat sie nicht ein.