3. Am 23. Juli 2015 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Grindelwald ein nachträgliches Gesuch ein für die Bewilligung der Umnutzung der bestehenden Gewerberäumlichkeiten in eine Arztpraxis. Die Parzelle Grindelwald Gbbl. Nr. C.________ liegt in der Erweiterten Kernzone (EK). Gegen das Bauvorhaben wurde eine Einsprache erhoben.