Im Übrigen wird der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung bestätigt und die Beschwerde abgewiesen. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 600.– und den Beschwerdegegnern in der Höhe von Fr. 200.– zur Bezahlung auferlegt. Die Parteien haften jeweils für den ihnen auferlegten Betrag solidarisch. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.