1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. 2. Der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Wilderswil vom 17. November 2015 wird wie folgt geändert: - Ziff. IV 2: Im Bereich der Dachräume werden Wohn- und Arbeitsräume, die über der Hälfte der anrechenbaren Bodenfläche eine lichte Höhe von 2.3 m oder mehr aufweisen, bewilligt. Soweit weitergehend wird das nachträgliche Baugesuch für die Umnutzung der unbewohnten Nebenräume abgewiesen. - Ziff. IV 4: Der A.________ werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 3'557.– auferlegt.