Daher war die Gemeinde Wilderswil berechtigt, den entsprechenden Aufwand der Baugesuchstellerin aufzuerlegen. Hingegen hätte die Gemeinde nicht einen Tarif von 150.–, zuzüglich Mehrwertsteuer von 8 %, sondern nur Fr. 100.– pro Stunde verrechnen dürfen. Die Rüge erweist sich dementsprechend als teilweise begründet. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens werden von Fr. 4'338.20 um Fr. 781.20 auf Fr. 3'557.00 reduziert. 11. Verfahrenskosten