Die Trennwände generieren zudem keine Wärmebrücken und allfälligen Lüftungsschwierigkeiten kann mit geeigneten Massnahmen begegnet werden. Da die Beschwerdeführerin 1 bei einem der Gebäude bereits Trennwände eingebaut hat, belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes noch auf ca. Fr. 3'500.00.19