Das private Interesse der Beschwerdeführenden am Beibehalten des rechtswidrigen Zustandes bezieht sich in erster Linie auf die weitere Nutzung der gesamten Räume zu Wohnzwecken. Allerdings führt das Einbauen von Trennwänden nicht dazu, dass diese Räumlichkeiten nicht mehr genutzt werden können. Als Estriche können sie den Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin dienen. Die Trennwände generieren zudem keine Wärmebrücken und allfälligen Lüftungsschwierigkeiten kann mit geeigneten Massnahmen begegnet werden.