a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, auf die Wiederherstellung sei zu verzichten, da es keinen Grund gebe, den Einbau von Trennwänden zu verlangen. Der Zweck der Norm könne mit dem Einbau von Trennwänden nicht erreicht werden. Dementsprechend bestehe kein öffentliches Interesse an der beabsichtigten Massnahme. Im Gegenteil, die künstliche Verkleinerung des Raumes verschlechtere die Wohnqualität.