6. Gleichbehandlung im Unrecht a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, Art. 67 Abs. 2 BauV werde von der Gemeinde nicht mehr oder nicht konsequent angewendet. Als Beispiel verweisen sie auf die Personalhäuser des Hotels N.________. Die Gemeinde habe den Beweisantrag der Baugesuchstellerin abgelehnt und die Frage offen gelassen, was vermuten lasse, dass sie damit ins Schwarze getroffen habe.