Auch die Suche nach dem Sinngehalt der Norm führt demnach zum Ergebnis, dass dieser Artikel Anforderungen an die Mindesthöhe von Wohnräumen festlegt, resp. bei abgeschrägten Räumen ein gewisses Verhältnis der Bodenfläche, welche eine Höhe von mindestens 2.3 m aufweist und der anrechenbaren Bodenfläche verlangt.