Die Bestimmungen legen die Anforderungen abstrakt fest und sorgen damit dafür, dass Bauvorhaben im Generellen gewisse Mindestanforderungen einhalten. Dementsprechend sind nicht die Bedürfnisse der einzelnen Bewohnerin oder des einzelnen Bewohners entscheidend und das Einverständnis, resp. der Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer ändert nichts an der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen. Andernfalls könnte mit dem Argument der Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer sämtlichen gesundheitspolizeilichen Bestimmungen die Geltungskraft abgesprochen werden.