b) Ist die Anwendung einer Norm umstritten, ist deren Sinngehalt durch Auslegung zu ermitteln. Ausgangspunkt bildet der Wortlaut der Bestimmung. Ist der Text nicht eindeutig, muss unter Einbezug der übrigen Auslegungsmöglichkeiten nach der Lösung gesucht werden, die insbesondere mit Blick auf die Wertentscheidung des Gesetzgebers am meisten überzeugt. Dabei sind der Zusammenhang mit anderen Gesetzesbestimmungen, die Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Norm zu berücksichtigen.9 Vom unmissverständlichen Wortlaut darf ausnahmsweise abgewichen werden, wenn triftige Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Wortlaut nicht den wahren Sinn der Bestimmung wiedergibt.10