b) Die IVHB definiert die Baubegriffe sowie die Messweisen im Bauwesen. Bei deren Ausarbeitung standen insbesondere die Harmonisierung der Gebäudedimensionen, der Abstandsvorschriften und deren Differenzierung nach Gebäudetypen sowie des Verhältnisses von Gebäudegrössen zu Grundstücken im Fokus. Auch nach dem Beitritt zu dieser Vereinigung sind die Konkordatskantone und ihre Gemeinden hingegen weiterhin für die Festlegung der konkreten Masse zuständig. 8 Bei den gesundheitspolizeilichen Vorschriften gemäss Art.