4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten sowie die Stellungnahme der Vorinstanz ein. Diese beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegner verlangen sinngemäss ebenfalls die Bestätigung des angefochtenen Entscheids sowie die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen