17 Erläuterungsbericht Ortsplanungsrevision Wilderswil vom 17. Februar 2009, S. 9 RA Nr. 110/2015/166 8 Ob das 2-firstige Dach mit zwei Lukarnen der von Art. 6 Abs. 1 GBR geforderten ruhigen Dachgestaltung entspricht, ist fraglich. Die Frage muss jedoch nicht abschliessend beantwortet werden und es kann auf einen Augenschein und den Beizug der OLK verzichtet werden.