e) Ist der Wortlaut einer Bestimmung nicht eindeutig, muss unter Einbezug der weiteren Auslegungselemente nach der Lösung gesucht werden, die mit Blick auf die Wertentscheidung des Gesetzgebers am meisten überzeugt. Dabei sind der Zusammenhang mit anderen Gesetzesbestimmungen, die Entstehungsgeschichte sowie der Sinn und Zweck der Norm zu berücksichtigen.15 Die Vorschriften über die Dachgestaltung befinden sich im Abschnitt "Qualität des Bauens und Nutzens" unter dem Titel "Gestaltung". Aus der systematischen Stellung von Art. 6 Abs. 1 GBR ergeben sich keine direkten Anhaltspunkte über die Zulässigkeit von Dächern mit mehreren Firsten.