Die Beschwerdeführenden zeigen zudem nicht auf, welche Posten im Kostenvoranschlag unterbewertet sein sollen. Sie kritisieren den Kostenvoranschlag lediglich pauschal aufgrund der Annahme eines mittleren Kubikmeterpreises von Fr. 850.00. Kubikmeterpreise können von Bauvorhaben zu Bauvorhaben erheblich schwanken. Die Annahme eines nicht näher begründeten Kubikmeterpreises vermag den detaillierten Kostenvoranschlag nicht zu widerlegen. Zudem liegen die Baukosten gemäss Kostenvoranschlag mit Fr. 825'000.00 deutlich unter der relevanten Grenze von Fr. 1'000'000.00. Die Rüge der Unzuständigkeit der Gemeinde ist unbegründet. 4. Dachform und Baudimensionen