c) Im Baugesuch sind die Baukosten einschliesslich der Eigenarbeiten, aber ohne Kosten für Projektierung, Landerwerb, Erschliessung und Bauzinsen zu beziffern; die Behörde kann in Zweifelsfällen die Vorlage der Kostenvoranschläge verlangen (Art. 11 Abs. 1 Bst. e BewD).