Es steht fest, dass die Gemeinde die Baubewilligung zu Unrecht erteilte. Die zehn Autoabstellplätze auf der Parzelle Nr. F.________ sind nicht bewilligungsfähig. Das Vorhaben widerspricht in mehreren Punkten der Überbauungsordnung "G.________". Mit dem Mehrverkehr des Bauvorhabens ist die Verkehrssicherheit auf dem Fahrweg nicht mehr gewährleistet. Der bestehende Fahrweg genügt den Anforderungen an eine genügende Erschliessung nicht. Dem Vorhaben wird der Bauabschlag erteilt. Die Beschwerden sind gutzuheissen.